FRAGE: Wir haben viele Handwerker, die noch keine E-Rechnungen ausstellen. Nach meinem Verständnis können Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.000 € auch im Jahr 2027 noch Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen. Andererseits müssten sie E-Rechnungen ausstellen, wenn sie die Grenze überschreiten. Wie soll ich als Rechnungsempfänger aber prüfen, ob der Handwerker diese Umsatzgrenze tatsächlich eingehalten hat? Soll ich mir den Jahresabschluss oder andere Unterlagen vorlegen lassen? Geht mir möglicherweise der Vorsteuerabzug verloren, wenn der Rechnungsaussteller keine E-Rechnung ausgestellt hat?
ANTWORT von Jörg Wilde: Ihre Überlegung ist nachvollziehbar. Eine eigene Prüfung des Vorjahresumsatzes des Rechnungsausstellers müssen Sie als Rechnungsempfänger jedoch grundsätzlich nicht durchführen.