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Musikschulen, Musikvereine und Musiker müssen weiter zittern: Kommt für sie die Umsatzsteuer?

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sorgt bei Musikschulen für große Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob der Musikunterricht auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit ist. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat hierzu am 12.9.2024 einen Antrag an den Finanzausschuss des Bundesrates gestellt und um eine Klarstellung gebeten.

Markus Kahr

21.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Wird für Musikunterricht Umsatzsteuer fällig?

Das Jahressteuergesetz 2024 sorgt für große Unsicherheiten beim Musikunterricht, der bisher umsatzsteuerbefreit war. Das Finanzministerium Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, dass es trotz Änderung der Steuerbefreiungsvorschriften bei der bisherigen Praxis bleibt: Der Musikunterricht ist und bleibt von der Umsatzsteuer befreit.

Für Musikschulen, Musikvereine, selbstständige Musiklehrerinnen und Musiklehrer ändert sich steuerlich also nichts. Der von ihnen erteilte Musikunterricht wird auch künftig von der Umsatzsteuer befreit sein. Im Kern geht es darum, dass die Entscheidung, ob eine umsatzsteuerfreie Unterrichtstätigkeit vorliegt, auf das jeweilige Finanzamt übertragen werden soll. Hier kann es dann zu abweichenden Entscheidungen kommen.

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