Leserfrage

Müssen wir bei Entnahme abgeschriebener Laptops wirklich Umsatzsteuer zahlen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Ann-Christin Hütte

27.07.2026 · 3 Min Lesezeit

FRAGE: In unserem Einzelunternehmen haben wir in neue Büroausstattung, insbesondere in Soft- und Hardware investiert. Die letzten Laptops haben wir erst vor knapp 2,5 Jahren angeschafft, aber aufgrund weiterer Entwicklungen benötigen wir teils andere Hardware. Die Laptops haben in der Anschaffung damals jeweils ca. 2.500 € netto gekostet. Den Vorsteuerabzug habe ich selbstverständlich geltend gemacht.



Da wir die „alten“ Laptops abgeschrieben haben und nicht mehr benötigen, plane ich als Geschäftsführer meiner Firma, 4 Laptops zu entnehmen und meinen 3 Kindern jeweils eines zukommen zu lassen. Zudem soll mein Patenkind ebenfalls davon profitieren.

Frage 1: Nun frage ich mich, ob dies steuerliche Auswirkungen hat, denn: Die Laptops sind ja vollständig abgeschrieben und stellen somit keinen „Wert“ auf dem Unternehmenspapier dar. Die Buchhaltung hat mich darauf hingewiesen, dass bei Entnahme durchaus Umsatzsteuer oder sogar höherer Gewinn anfallen könnte. Mir missfällt es, die Laptops im Unternehmen ungenutzt stehenzulassen und stattdessen meinen Kindern ähnliche Hardware zu kaufen, die sicherlich pro Stück selbst gebraucht bei 700 € liegen würde.

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