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Mit einer Betriebsprüfung wird Ihre Arbeit als Steuerverantwortlicher geprüft – so überstehen Sie die turbulenten Tage (Teil 2)

In der letzten Ausgabe habe ich Ihnen das Verfahren bis zur Prüfungsanordnung erläutert. In diesem Beitrag verrate ich Ihnen, was Sie im Umgang mit dem Betriebsprüfer tunlichst vermeiden sollten. Und noch wichtiger, an welchen Stellen Sie laut „STOPP!“ rufen sollten. Denn alles darf der Prüfer nun auch nicht.

Markus Kahr

03.06.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Prüfer stellt sich vor und weist sich aus

Der Prüfer wird sich zum vereinbarten Termin in Ihrem Unternehmen einfinden. Sofern Sie über einen zentralen Empfang verfügen, wird er sich dort vorstellen. Idealerweise haben Sie die dortigen Mitarbeiter über seinen Besuch informiert und achten darauf, dass auch Sie selbst umgehend darüber unterrichtet werden.

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