Leserfrage

Mit dieser Aufteilung der Umsatzsteuer bei Sparmenüs sind Sie auf der sicheren Seite

FRAGE: In unserer Systemgastronomie können unsere Kunden Sparmenüs erhalten. Diese beinhalten neben den Lebensmitteln auch ein Getränk. Unser Kassenprogramm teilt die jeweiligen Anteile 50:50 auf, wenn die Kunden das Sparmenü vor Ort verzehren. Jetzt habe ich von Kollegen gehört, dass dies nicht richtig sei. Wie sollen wir vorgehen, um Stress mit dem Fiskus zu vermeiden?

Markus Kahr

15.07.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: In unserer Systemgastronomie können unsere Kunden Sparmenüs erhalten. Diese beinhalten neben den Lebensmitteln auch ein Getränk. Unser Kassenprogramm teilt die jeweiligen Anteile 50:50 auf, wenn die Kunden das Sparmenü vor Ort verzehren. Jetzt habe ich von Kollegen gehört, dass dies nicht richtig sei. Wie sollen wir vorgehen, um Stress mit dem Fiskus zu vermeiden?

Antwort: In der Tat sprechen Sie ein schwieriges Praxisproblem an, wenn Sie Bestandteile in einem Sparmenü verkaufen, die für sich allein verkauft unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Sowohl für Sie als Betreiber als auch für den Fiskus geht es hier um viel Geld. Immerhin 12 Prozentpunkte mehr oder weniger haben Sie in Ihrem Portmonee, je nachdem, wie Sie die Aufteilung der Umsatzsteuer vornehmen.

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