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Mit diesem Tipp sichern Sie sich 2025 Ihre Vorsteuer, wenn Sie noch bis zum 31.12.25 zur Regelbesteuerung wechseln

Haben Sie sich bei der Umsatzsteuer für die Kleinunternehmerregelung entschieden, weisen Sie in Ihren Rechnungen weder Umsatzsteuer offen aus, noch können Sie Vorsteuerbeträge, die Ihnen andere Unternehmer in Rechnung stellen, beim Finanzamt zurückverlangen. Wie Sie vorgehen, wenn Sie von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung wechseln, hat das BMF mit Schreiben vom 10.11.2025 (Az. III C 2 - S 7300/00080/004/019, DOK COO.7005.100.4.13426844) geregelt. Ich zeige Ihnen, wie Sie noch bis zum Jahresende von der Regelung profitieren können.

Markus Kahr

11.12.2025 · 1 Min Lesezeit

So machen Sie Ihren Vorsteuerabzug beim Übergang zur Regelbesteuerung geltend

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung, von der sowohl Sie als Unternehmen als auch die Finanzverwaltung profitieren. Entscheiden Sie sich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, können Sie die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmen in Rechnung stellen, nicht als Vorsteuer geltend machen. Dies ändert sich erst dann, wenn Sie zur Regelbesteuerung wechseln. Dabei reicht es nicht aus, dass Sie die Grenzen wahrscheinlich überschreiten. Stellen Sie auf das tatsächliche Überschreiten der Grenzbeträge ab.

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