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Mit der Gelangensbestätigung bleibt Ihre EU-Lieferung steuerfrei

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind immer dann steuerfrei, wenn Sie alle Formvorschriften beachten. Unterläuft Ihnen jedoch ein winziger Fehler, ist es mit der Steuerfreiheit schnell vorbei. Aktuell hat der BFH die Revision in einem Fall zugelassen, bei dem der Abnehmer einer Maschine dem Lieferanten bei Abholung keine Gelangensbestätigung ausgehändigt hat (BFH-Beschluss vom 29.8.2025, Az. V B 34/25 NV). Um Sie vor teuren Fehlern zu schützen, zeige ich Ihnen, welche Nachweise notwendig sind, um innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei abzuwickeln.

Markus Kahr

28.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Der Erwerber zahlt die Umsatzsteuer nicht an der Grenze, sondern an den Fiskus

Damit der Warenverkehr in Europa zügig abgewickelt werden kann, zahlen Sie die Steuer nicht bei Grenzübertritt. Sie melden die zu zahlenden Abgaben bei Ihrem Finanzamt an. Bei Warenlieferungen gilt das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Damit wird sichergestellt, dass die Ware mit dem im Bestimmungsland geltenden Umsatzsteuersatz besteuert wird. Ihre Lieferungen innerhalb der EU sind somit steuerfrei, wenn

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