So können Sie Ihre beweglichen Wirtschaftsgüter degressiv abschreiben
Die Höhe der degressiven Abschreibung ist vom jeweiligen Anschaffungszeitpunkt Ihres beweglichen Wirtschaftsguts abhängig. Sie können folgende Abschreibungssätze beanspruchen:
- Haben Sie das bewegliche Wirtschaftsgut Ihres Anlagevermögens nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt, können Sie den 2,5-fachen Abschreibungssatz der linearen Abschreibung, maximal 25 %, beanspruchen.
- Haben Sie das bewegliche Wirtschaftsgut Ihres Anlagevermögens nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt, können Sie den 2,0-fachen Abschreibungssatz der linearen Abschreibung, maximal 20 %, beanspruchen.
- Schaffen Sie das bewegliche Wirtschaftsgut ab dem 1.1.2025 bis einschließlich 31.12.2029 an oder stellen Sie es selbst her, erhöht sich der Abschreibungssatz wieder auf das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, maximal 25 %.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst