Nur ein bewegliches Kunstwerk können Sie abschreiben
Sind die Entscheidungsträger in Ihrem Unternehmen kunstbegeistert und scheuen keine 5-stelligen Investitionen, geben Sie ihnen folgenden Tipp: Bewegliche Kunstwerke können abgeschrieben werden, sofern sie zum Betriebsvermögen gehören. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
Ordnen Sie die Kunstwerke Ihrem Betriebsvermögen zu
Der kunstbegeisterte Geschäftsführer erwirbt die oben genannten Tanksäule und platziert sie im Eingangsbereich Ihres Unternehmens. Damit ordnet er die Tanksäule dem Betriebsvermögen zu. Vorteil für Ihr Unternehmen:
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