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Mietwohnungsneubau – Die Sonderabschreibung erhalten Sie nur, wenn Sie neuen Wohnraum schaffen

Das hatte sich der Immobilienbesitzer einfacher vorgestellt: Gebäude kaufen, abreißen, neue bauen und dann die Sonderabschreibung in Höhe von jeweils 5 % für die ersten 3 Jahre kassieren. Der BFH hat jetzt entschieden, wann eine Immobilie „neu“ ist und kommt zu einem überraschenden Ergebnis (BFH-Urteil vom 12.8.2025, Az. IX R 24/24, veröffentlicht am 23.10.2025).

Markus Kahr

26.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Neu ist nicht neu, Sie müssen zusätzliche Wohnungen schaffen

Die BFH-Richter haben entschieden, dass Sie die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht beanspruchen können, wenn Sie ein Einfamilienhaus abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Zwar haben Sie im sprachlichen Sinn neue Wohnungen geschaffen, aber der zuvor vorhandene Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück wurde nicht vermehrt.

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