Tax-News

Miet- und Pachtzinsen für die Nutzung fremden Anlagevermögens

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche bzw. unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen Sie nur dann vornehmen, wenn diese Ihren Gewinn zuvor gemindert haben.

Timm Haase

23.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 5.2.2026 (Az. 1 K 183/22) beleuchtet den Fall einer landwirtschaftlichen Genossenschaft, die neben Ackerflächen (unbeweglich) auch eine Erntemaschine (beweglich) anmietete.

Die Genossenschaft nahm bei der Ermittlung der Gewerbesteuer keine Hinzurechnungen vor und begründete dies damit, dass die Mietaufwendungen bereits in die Herstellungskosten ihrer Produkte eingeflossen seien.

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