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Machen Sie den Check: Gibt Ihr Lagebericht die tatsächliche Lage Ihres Unternehmens korrekt wieder?

Handels- und Steuerrecht machen konkrete Vorgaben zu denjenigen Inhalten, die Sie in Ihrer Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen haben. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet sind. Zwar sind die gesetzlichen Vorgaben eher schwammig gehalten, frei in Ihrer Darstellung sind Sie deshalb aber noch lange nicht.

Timm Haase

20.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Wer einen Lagebericht erstellen muss

§ 264 Abs. 1 HGB besagt: Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.

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