Die Lizenzgeberin schloss mit einem Unternehmen einen Vertrag über die Nutzung von Lizenzen ab. Hiernach durfte das Unternehmen die Markenzeichen der Lizenzgeberin insbesondere auf Schuhen weltweit und grundsätzlich exklusiv verwenden.
Unter anderem räumte die Lizenzgeberin dem Unternehmen das Recht ein, lizenzpflichtige Waren unter bestimmten Bedingungen durch Subunternehmen herstellen und liefern zu lassen. In dem Vertrag übernahm das Unternehmen verschiedene Verpflichtungen, unter anderem, den Liefervertrag nach Möglichkeit zu kündigen, wenn ein Subunternehmen gegen essenzielle Verpflichtungen verstößt, die die Klägerin gegenüber der Lizenzgeberin einzuhalten verpflichtet war.