News

Liefern Sie Brennholz an Ihre Kunden? Diese Besonderheiten müssen Sie beim Verkauf von Holzhackschnitzeln beachten

Nicht immer wird mit Öl, Gas oder Fern- bzw. Erdwärme geheizt. Auch Holz ist ein beliebtes Material zur Befeuerung von Brennkesseln. Welche Eigenschaften Holzhackschnitzel haben müssen, um als Brennmaterial dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu unterliegen, hat jüngst die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben vom 17.4.2025 zusammengefasst (Az. III C 2 - S 7221/00019/005/013).

Timm Haase

15.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Warum sich die Finanzverwaltung mit Hackschnitzeln befasst

Sicherlich stellen auch Sie sich die Frage, warum es ein eigenes BMF-Schreiben zur Umsatzbesteuerung von Holzhackschnitzeln als Brennmaterial geben muss. Das Problem: Holzhackschnitzel lassen sich nicht nur zum Heizen verwenden. Vielfach finden sie auch Anwendung als Fallschutz auf öffentlichen Spielplätzen oder als dekorativer Bodenbelag in heimischen Gärten. Daraus resultiert die Überlegung, ob der reguläre (19 %) oder der ermäßigte (7 %) Umsatzsteuersatz anzuwenden ist.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!