Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den EuGH um Klärung darüber gebeten, wie die maßgebliche Höchstdauer bei einer durch ein Zeitarbeitsunternehmen durchgeführten Arbeitnehmerüberlassung zu berechnen ist, wenn der entleihende Betrieb verkauft wurde. Fraglich ist, ob bei einem Firmenverkauf die Überlassungshöchstdauer neu zu laufen beginnt. Ein Aktenzeichen des EuGH liegt noch nicht vor.
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Leiharbeit: EuGH prüft Höchstdauer <br>bei Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den EuGH um Klärung darüber gebeten, wie die maßgebliche Höchstdauer bei einer durch ein Zeitarbeitsunternehmen durchgeführten Arbeitnehmerüberlassung zu berechnen ist, wenn der entleihende Betrieb verkauft wurde. […]
Timm Haase
28.10.2024
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