In der Praxis ist es derzeit gang und gäbe, dass Unternehmen in die Installation von Wallboxen auf dem Unternehmensparkplatz investieren. Und nicht nur das: Auch beim Arbeitnehmer zu Hause unterstützen einige Firmen ihre Mitarbeiter beim Erwerb der Ladestation für die Ladung des E-Firmenfahrzeugs. Schauen wir uns zuerst den Anschaffungsvorgang im Unternehmen an.
Das sollten Sie für die ertragsteuerliche Zuordnung bei der Installation beachten
Soweit Sie in Ihrem Unternehmen die Ladestationen errichten lassen, sollten Sie sich einige Gedanken zur Einordnung dieser Wirtschaftsgüter machen, um zu wissen, wie Sie das Wirtschaftsgut aktivieren müssen. Das kann – je nach Eigentumsverhältnissen des Grundstückes, auf dem die Wallbox installiert wird, sowie dem Zweck – variieren. Folgende Arten der Zugehörigkeit zum Unternehmen sollten Sie unterscheiden.