Welche Ihrer Einkünfte der Steuer unterliegen und welche nicht
Nicht jede Tätigkeit, die Sie ausüben, führt automatisch zu steuerpflichtigen Einkünften. Das Einkommensteuergesetz (§ 2 Abs. 1 EStG) legt abschließend fest, welche Einkünfte überhaupt besteuert werden. Gehört Ihre Tätigkeit nicht zu den dort genannten 7 Einkunftsarten, ist sie für das Finanzamt nicht relevant. Das sind:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 EStG
Wenn Sie mit einer dieser Tätigkeiten Verluste machen, können Sie diese mit anderen positiven Einkünften verrechnen. Das senkt Ihre Steuerlast. Es ist also grundsätzlich sinnvoll, eine Tätigkeit steuerlich geltend zu machen, wenn Sie sie ohnehin ausüben. Doch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.