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Kurzarbeitergeld: Bis Ende 2025 profitieren Sie und Ihr Personal von der verlängerten Bezugsdauer

Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden bei rund 268.000 und damit etwa 76 % höher als im Vorjahr. Die Bundesregierung hat am 19.12.2024 mit einer Verordnung auf die gestiegenen Kurzarbeiterzahlen reagiert und verlängert die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate.

Timm Haase

22.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Kurzarbeitergeld ist ein beliebtes Instrument, um Arbeitsplätze zu erhalten. Die Bundesregierung hat daher angesichts deutlich gestiegener Kurzarbeiterzahlen den Bezugszeitraum ausgedehnt.

Diese Maßnahme ist befristet bis Ende des Jahres 2025. Nach aktuellem Stand soll ab dem 1.1.2026 wieder die reguläre Bezugsdauer von 12 Monaten gelten.

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