Kurzarbeitergeld ist ein beliebtes Instrument, um Arbeitsplätze zu erhalten. Die Bundesregierung hat daher angesichts deutlich gestiegener Kurzarbeiterzahlen den Bezugszeitraum ausgedehnt.
Diese Maßnahme ist befristet bis Ende des Jahres 2025. Nach aktuellem Stand soll ab dem 1.1.2026 wieder die reguläre Bezugsdauer von 12 Monaten gelten.