Doch je nachdem, in welcher Höhe Ihre Zuwendung besteht und aus welchem vorrangigen Interesse, müssen Sie die umsatzsteuerlichen Konsequenzen genau im Blick behalten. Nur Geschenke an Geschäftsfreunde bis zu einem Wert von 50 € pro Person und Jahr sind umsatzsteuerlich begünstigt, ansonsten müssen Sie sich über die Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe Gedanken machen. Dabei ist auch der ehemalige Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Bedeutung.
Anhand des Schaubildes können Sie genau prüfen, wann Ihre Zuwendung Umsatzsteuer auslöst und wann nicht.