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Kombinieren Sie Ihre Dienstreise mit Ihrem Urlaub und lassen Sie den Fiskus zahlen

Träumen Sie nicht auch davon: Sie sind im Urlaub und der Fiskus übernimmt einen Teil der Kosten. Und ob das geht! Damit liegen Sie falsch. Möglich wird diese besondere Gestaltung immer dann, wenn Sie einen Auswärtstermin mit einem privaten Termin kombinieren. Wie Sie die Kosten dann rechtssicher aufteilen, zeige ich Ihnen.

Markus Kahr

01.11.2026 · 2 Min Lesezeit

Teilen Sie die Kosten in einen betrieblichen und privaten Teil auf

Bei einer Dienstreise, die Sie mit einem anschließenden privaten Urlaub verbinden, trennen Sie beruflich und privat veranlasste Kosten voneinander. Entscheidend ist grundsätzlich, welcher Aufwand durch die berufliche Tätigkeit und welcher durch Ihren Urlaub verursacht wird.

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