News
Arbeitstägliche Mahlzeiten: Der Fiskus regelt Zweifelsfragen in der Praxis neu
Sie stellen Ihren Mitarbeitern täglich Essensmarken zur Verfügung, die diese einlösen können. Klar, dass es sich hierbei um einen lohnsteuerlichen Vorteil handelt, den Sie besteuern. Doch mit welchem Wert? Was ist, wenn sich Ihr Mitarbeiter im Homeoffice befindet? Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich mit diesen Fragestellungen befasst, die ich für Sie aufbereitet habe (Az. S 2334.1.1-43/10 St36).
Markus Kahr
01.11.2026
·
1 Min Lesezeit
Die Mahlzeiten bewerten Sie mit dem amtlichen Sachbezugswert
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Form von Essensmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks) zur Verfügung, bewerten Sie diese mit dem amtlichen Sachbezugswert. Voraussetzung ist, dass
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!