News

Arbeitstägliche Mahlzeiten: Der Fiskus regelt Zweifelsfragen in der Praxis neu

Sie stellen Ihren Mitarbeitern täglich Essensmarken zur Verfügung, die diese einlösen können. Klar, dass es sich hierbei um einen lohnsteuerlichen Vorteil handelt, den Sie besteuern. Doch mit welchem Wert? Was ist, wenn sich Ihr Mitarbeiter im Homeoffice befindet? Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich mit diesen Fragestellungen befasst, die ich für Sie aufbereitet habe (Az. S 2334.1.1-43/10 St36).

Markus Kahr

01.11.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Mahlzeiten bewerten Sie mit dem amtlichen Sachbezugswert

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Form von Essensmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks) zur Verfügung, bewerten Sie diese mit dem amtlichen Sachbezugswert. Voraussetzung ist, dass

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!