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Kleinunternehmerregelung: Wann Sie beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuer abziehen dürfen

Die Kleinunternehmerregelung wurde in den letzten Monaten umfassend renoviert. Sie soll eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen sein, die nur geringe Umsätze erzielen. Der Nachteil: Kleinunternehmer haben keinen Anspruch auf Vorsteuer. Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben dieses Thema noch einmal beleuchtet.

Ann-Christin Hütte

26.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine umfangreiche Vereinfachungsregelung für Unternehmer und Finanzverwaltung. Seit dem 1.1.2025 gilt: Kleinunternehmer sind solche Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € netto betrug. Gleichzeitig darf der Umsatz im laufenden Jahr nicht über 100.000 € netto liegen. Solange diese Grenzen nicht überschritten werden, unterliegen die Umsätze nicht der Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Gleichzeitig besteht aber auch kein Anspruch auf Vorsteuer.

Neues BMF-Schreiben: Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug für alte Jahre

Das BMF hat in seinem aktuellen Schreiben vom 10.11.2025 (Gz- III C 2 – S 73000/00080/004/016) klargestellt, dass ein Wechsel zur Regelbesteuerung keinen Vorsteueranspruch für abgelaufene Veranlagungszeiträume begründet.

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