Tax-News

Kennen Sie Ihre Mitteilungspflichten bei Erwerb oder Verkauf einer ausländischen Beteiligung?

Erwerben oder veräußern Sie Beteiligungen an einer ausländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, müssen Sie die Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 AO beachten. Maßgeblich sind dafür besondere Beteiligungsgrenzen. Was Sie konkret beachten müssen und warum Ihnen im schlechtesten Fall nicht nur ein Bußgeld droht, habe ich für Sie zusammengefasst.

Timm Haase

07.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Wann Sie die Mitteilungspflicht trifft

Verfügen Sie über einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, eine Geschäftsleitung oder einen Sitz im Inland, gelten Sie als inländischer Steuerpflichtiger und müssen dem für Sie zuständigen Finanzamt mitteilen, wenn Sie einen der in § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 AO genannten Tatbestände (folgen im nächsten Absatz) erfüllen. In der Regel ist für Sie das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich Ihre Geschäftsleitung befindet.

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