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Keine Panik, wenn Sie die Verdienstgrenze bei Ihren Minijobbern überschreiten

Die Verdienstgrenze für Ihre Minijobber beträgt seit dem 1.1.2026 603 € im Monat. Zahlen Sie den Mindestlohn von 13,90 €/Std., darf Ihr Mitarbeiter rund 43 Stunden im Monat für Sie arbeiten. Doch was passiert, wenn Sie den Betrag überschreiten? Ist dann alles aus und der reguläre Beitragssatz wird fällig? Nein, lautet meine Antwort. Sie müssen allerdings folgende Regelung beachten.

Markus Kahr

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Behalten Sie die Jahresverdienstgrenze von 7.236 € im Auge

Es ist vollkommen normal, dass Ihr Mitarbeiter mal mehr bzw. weniger arbeitet. Dadurch beträgt sein Verdienst mal mehr bzw. weniger als 603 € im Monat. Es bleibt bei der Minijobregelung, sofern Ihr Minijobber nicht mehr als 7.236 € im Jahr 2026 verdient.

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