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Keine Panik vor einer Betriebsprüfung: Hier können Sie Stopp rufen – alles darf der Prüfer nicht!

Ich kann mich noch gut an meine Abi- und Studienzeit erinnern: In die Klausuren bin ich, trotz guter Vorbereitung, mit einer gesunden Anspannung hineingegangen. Richtig schlimm wurde es aber erst, wenn die Rückgabe anstand. Ähnlich geht es vielen von Ihnen, wenn sich der Fiskus bei Ihnen zu einer Betriebsprüfung anmeldet. Das BMF hat mit Schreiben vom 17.2.2025 (Az. IV D 3 - S 0403/00009/001/009 DOK:COO.7005.100.3.11362177) auf Ihre 5 wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung hingewiesen. Mit meinen Praxistipps werden Sie Ihre Betriebsprüfung trotz aller Anspannung gut überstehen.

Markus Kahr

19.03.2025 · 6 Min Lesezeit

Die Betriebsprüfung gliedert sich für Sie in diese 5 wesentlichen Phasen

Warum Ihr Unternehmen in das Visier des Fiskus geraten ist, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter thematisieren. In diesem Beitrag geht es darum, dass Sie die 5 Phasen der Betriebsprüfung möglichst gut überstehen und am Ende keine oder nur eine geringe Nachzahlung auf Sie zukommt. Denn machen wir uns nichts vor: Eine Betriebsprüfung, die Ihnen nach Abschluss der Betriebsprüfung Geld erstattet, ist äußert selten und wirft grundsätzlich kein gutes Licht auf Ihren Steuerberater.

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