Ein Assistenzhund ist ein Hund, der nach einer speziellen Ausbildung in der Lage ist, Menschen mit Behinderungen zu helfen. Dazu zählen Blindabführ- und Mobilitätsassistenzhunde, Signalassistenz- und Warn- und Anzeige-Assistenzhunde sowie sogenannte PSB-Assistenzhunde (vgl. Mitteilung der Finanzbehörde Hamburg vom 16.10.2024).
Bisher sieht das Hamburger Hundesteuergesetz Steuerbefreiungen nur für Führ-, Begleit- und Wachhunde von Schwerbehinderten sowie für Blinde, Schwerhörige dritten Grades und hilflose Personen vor, wenn das Halten dieser Hunde notwendig ist. Durch die Assistenzhundeverordnung haben Menschen mit Behinderung nunmehr auch die Möglichkeit, sich eine sogenannte Assistenzhund-Mensch-Gemeinschaft zertifizieren zu lassen.
Die Steuerbefreiung für derartig zertifizierte Assistenzhunde können Sie ab sofort beantragen.
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