Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises erfolgt nach dem Verhältnis der Verkehrswerte bzw. der Teilwerte des Grundstücks einerseits sowie des Gebäudes andererseits. Die im März 2026 überarbeitete Arbeitshilfe bietet Ihnen damit einen einfachen Weg, eine plausible Aufteilung vorzunehmen bzw. eine bereits vorgenommene (vertragliche) Aufteilung zu überprüfen.
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Kaufpreisaufteilung: Die aktualisierte Arbeitshilfe der Finanzverwaltung ist verfügbar
Erwerben Sie ein bebautes Grundstück, müssen Sie für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage den vereinbarten Gesamtkaufpreis zum einen auf Grund und Boden (keine planmäßige Abschreibung), zum anderen auf das Gebäude aufteilen. Da diese Berechnung mitunter sehr kompliziert werden kann, stellt das BMF eine Excel-Arbeitshilfe zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung zur Verfügung.