Tax-News

Kapitalgesellschaften dürfen Altersgrenze für ihre Geschäftsführer ziehen

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25.07.2025 (Az. 26 U 1/24) entschieden, dass Kapitalgesellschaften für ihre Geschäftsführer eine Altersgrenze von 70 Jahren festlegen dürfen, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen. Anlass war ein Gesellschafterbeschluss aus dem Jahr 2022 in einem Familienunternehmen, der eine entsprechende Höchstaltersgrenze vorsah. 2 Gesellschafter hatten dagegen geklagt und sich auf einen Grundsatzvertrag von 1980 berufen, der den Gründern ein lebenslanges Recht auf Geschäftsführung eingeräumt hatte.

Timm Haase

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Das Gericht wies die Klage ab. Zwar hätten die Gründungsgesellschafter tatsächlich ein zeitlich unbegrenztes Sonderrecht gehabt. Dieses müsse jedoch nicht automatisch auch später hinzugetretenen Gesellschaftern zustehen. Der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlange nur die Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte, nicht aber die dauerhafte Fortgeltung historischer Sonderrechte.

Auch ein Verstoß gegen das AGG liege nicht vor. Altersgrenzen seien zulässig, insbesondere wenn sie – wie im Urteilsfall – oberhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters liegen. Zudem betreffe die Regelung alle Gesellschafter gleichermaßen und stelle eine sachlich gerechtfertigte Entscheidung zur Verjüngung der Unternehmensführung im Zuge eines Generationswechsels dar.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!