Leserfrage

Kann mir trotz eigener Gewerbeanmeldung die Scheinselbstständigkeit drohen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

30.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich habe lange Zeit als Angestellter in einem Handwerksbetrieb gearbeitet. Vor rund 3 Jahren habe ich mich allerdings selbstständig gemacht und mein eigenes Gewerbe angemeldet. Mein einziger Auftraggeber ist ein Handwerksbetrieb aus der Region, der Unterstützung benötigt. Ich erfasse meine Stunden und rechne dann die Arbeiten ab, die ich erledigen soll. Nun kam mein Auftraggeber und sagte, sein Steuerberater hält mich für einen Scheinselbstständigen und es würden Sozialabgaben fällig. Kann das sein?

Antwort: Leider beschreiben Sie den klassischen Fall einer Scheinselbstständigkeit. Sie werden auf Weisung des Auftraggebers tätig, müssen sich nach seinen Arbeitszeiten richten, nutzen das gestellte Material und arbeiten an Ihnen vorgegebenen Orten. Finden Sie sich hier wieder? Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, nutzen Sie das kostenlose Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie direkt online einen Antrag auf Feststellung Ihres Erwerbsstatus stellen.

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