Leserfrage

Kann ich mein Luxus-Smartphone wie einen Computer abschreiben?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

30.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Apple hat am 9.9.2025 die neue iPhone-Generation vorgestellt. Ich interessiere mich für das ProMax-Modell, das mit entsprechendem Speicher 1.699 € kostet. Wie mache die Ausgaben für das iPhone am besten steuerlich geltend? Computer können ja sofort in voller Höhe abgeschrieben werden, gilt das auch für ein iPhone?

Antwort: Ihr Smartphone können Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut immer dann sofort in voller Höhe abschreiben, wenn dessen Anschaffungskosten nicht mehr als 800 € zzgl. Umsatzsteuer betragen. Diese Möglichkeit scheidet in Ihrem Fall aus, weil Sie mit den Kosten von 1.699 € (1.427,73 € netto, 271,27 € Umsatzsteuer) den Grenzbetrag von 800 € deutlich übersteigen.

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