Frage: Apple hat am 9.9.2025 die neue iPhone-Generation vorgestellt. Ich interessiere mich für das ProMax-Modell, das mit entsprechendem Speicher 1.699 € kostet. Wie mache die Ausgaben für das iPhone am besten steuerlich geltend? Computer können ja sofort in voller Höhe abgeschrieben werden, gilt das auch für ein iPhone?
Antwort: Ihr Smartphone können Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut immer dann sofort in voller Höhe abschreiben, wenn dessen Anschaffungskosten nicht mehr als 800 € zzgl. Umsatzsteuer betragen. Diese Möglichkeit scheidet in Ihrem Fall aus, weil Sie mit den Kosten von 1.699 € (1.427,73 € netto, 271,27 € Umsatzsteuer) den Grenzbetrag von 800 € deutlich übersteigen.