Leserfrage

Kann ich diesen Vorsteueranspruch noch in 2024 geltend machen?

Frage: Mir liegt eine Rechnung eines anderen Unternehmens für einen im Dezember 2024 installierten neuen Server über 100.000 € zzgl. USt vom 23.12.2024 vor. Wann darf ich die Vorsteuer in […]

Markus Kahr

27.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Mir liegt eine Rechnung eines anderen Unternehmens für einen im Dezember 2024 installierten neuen Server über 100.000 € zzgl. USt vom 23.12.2024 vor. Wann darf ich die Vorsteuer in Abzug bringen? Kommt es darauf an, ob die ich Rechnung im Jahr 2024 oder 2025 bezahle?

Antwort: Nach deutscher Rechtslage dürfen Sie die Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung erbracht ist und Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Unerheblich ist dann, ob das Rechnungs-Entgelt bereits gezahlt wurde.

Ebenfalls dürfen Sie die Vorsteuer bereits dann abziehen, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, Sie diese bereits bezahlt haben, aber die Leistung noch nicht ausgeführt wurde (Anzahlung bzw. Vorkasse). Die Rechtsgrundlagen für diese Regelung ergeben sich aus § 15 (1) Nr. 1 UStG.

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