Frage: Ich bin Eigentümer mehrerer Immobilien. Einen Teil der Immobilien gehört zu unserem Betrieb. Ein anderer Teil gehört mir bzw. meiner Ehefrau privat. Wir überlegen, zwei Wohnungen aus unserem Privatbesitz zu verkaufen. Während der Verkauf unserer Immobilien aus dem Betriebsvermögen immer zu versteuern ist, ist das bei unseren privaten Immobilien anders. Hier habe ich von einer 10-Jahresfrist gehört, dann soll der Verkauf steuerfrei sein. Ist das zutreffend und welche Daten sind dann entscheidend?
Antwort: In der Tat kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der Fristberechnung, wenn Sie Immobilien verkaufen. Während Sie Immobilien aus Ihrem Betriebsvermögen nie steuerfrei veräußern können, ist dies im Privatbereich vollkommen anders. Hier können Sie von steuerfreien Wertsteigerungen profitieren. Sie müssen dabei bei vermieteten und selbst genutzten Immobilien unterschiedliche Fristen einhalten, um sich über eine steuerfreie Wertentwicklung freuen zu können.