Leserfrage

Kann ich die Kosten für unseren Rasenroboter und sein Häuschen sofort als Betriebsausgabe erfassen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

28.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Rund um unseren metallverarbeitenden Betrieb haben wir eine kleine Rasenfläche von rund 350 m². Bisher wurde diese Fläche von einem Gärtner alle 14 Tage gemäht. Diese Kosten möchten wir einsparen und einen Mähroboter anschaffen. Damit der Mähroboter vor Wind und Regen geschützt ist, soll er auch ein Häuschen bekommen. Online wird uns der Roboter für 750 € zzgl. Umsatzsteuer angeboten. Die Garage würden wir selbst bauen. An Material kostet uns das Häuschen rund 250 € zzgl. Umsatzsteuer, und 200 € rechnen wir für den Arbeitslohn. Wir sind uns uneins, ob wir die Kosten abschreiben müssen oder sofort in einer Summe als Aufwand erfassen können.

Antwort: Für die zutreffende Beurteilung Ihrer Frage kommt es darauf an, ob die angeschafften bzw. hergestellten Gegenstände als eigenständige Wirtschaftsgüter anzusehen sind und welche Anschaffungs-/Herstellungskosten vorliegen.

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