Leserfrage

„Kann ich das besondere elektronische Steuerberaterpostfach auch für den Fiskus nutzen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

22.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich bin Inhaber einer kleineren Steuerberaterkanzlei mit 5 Mitarbeitern. Auf einer Fortbildung habe ich gehört, dass ich ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) einrichten muss. Bisher habe ich darauf verzichtet. Kann ich dieses Postfach auch für den elektronischen Datenaustausch mit der Finanzverwaltung verwenden?

Antwort: In der Tat müssen Sie ein beSt einrichten, auch wenn Sie es zunächst nicht nutzen. Insofern besteht für Sie Kanzleiinhaber nach dem Steuerberatungsgesetz eine Pflicht zur Registrierung und Aktivierung des beSt, da eine Passivnutzungspflicht besteht. Die Kommunikation funktioniert mit jedem eingetragenen Steuerberater sowie Steuerberatungs- und Berufsausübungsgesellschaften, mit Steuerberaterkammern, Gerichten oder Behörden.

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