FRAGE: Ich betreibe ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH und reise dienstlich viel. Um Hotelkosten zu sparen und flexibler zu sein, habe ich mir auf Rechnung der GmbH ein kleines Wohnmobil angeschafft. Die Anschaffungskosten liegen bei 50.000 € zzgl. 9.500 € Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer habe ich als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht, da ich mit der GmbH ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze erziele. Für die betrieblichen Fahrten habe ich ein Fahrtenbuch geführt. Das Wohnmobil wurde entsprechend der Rechnungslegung in das Anlagevermögen meiner GmbH gebucht.
Aufgrund des hohen Vorsteuerabzugs fand bei mir eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Schwerpunkt der Prüfung war die Anschaffung des Wohnmobils. Leider stellte der Prüfer fest, dass mein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß sei. Daraus folgerte er, dass der betriebliche Nutzungsanteil an den Gesamtkilometern nicht mehr als 10 % betragen würde. Er strich uns sodann den vollen Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass das Wohnmobil aufgrund der geringen betrieblichen Nutzung als notwendiges Privatvermögen zu betrachten ist.