Warum ist die Gesellschafterversammlung
so wichtig?
Das GmbH-Gesetz (GmbHG) in der neuen Fassung durch das MoPeG (Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, in Kraft seit 2024) schreibt vor, dass die Gesellschafterversammlung die oberste Willensbildungsinstanz der GmbH ist (§ 48 GmbHG).
Das bedeutet für Sie:
- Wichtige Entscheidungen wie Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie Kapitalmaßnahmen dürfen nicht ohne Gesellschafterbeschluss getroffen werden.
- Ohne ordnungsgemäße Beschlüsse drohen rechtliche und steuerliche Risiken, z. B. Verlust der Körperschaftsteuervergünstigungen oder Anfechtungen durch das Finanzamt. Die Körperschaftsteuerfestsetzung setzt voraus, dass Beschlüsse, z. B. über Gewinnverwendung, dokumentiert sind. Ohne gültige Gesellschafterbeschlüsse sind Ausschüttungen nicht anerkannt, was zu Doppelbesteuerungen oder Nachzahlungen führen kann.
- Die Gesellschafterversammlung stellt sicher, dass alle Gesellschafter ihr Mitspracherecht wahrnehmen können.