Leserfrage

Ist es richtig, dass ich bei der 1%-Regelung eines E-Autos trotzdem die volle Umsatzsteuer zahlen muss?

FRAGE: Ich habe mir einen E-Firmenwagen gekauft und meinem Unternehmen zugeordnet. Den E-Firmenwagen nutze ich betrieblich und privat. Aufgrund der einkommensteuerlichen Regelung brauche ich nur 25 % der Bemessungsgrundlage für […]

Jörg Wilde

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Ich habe mir einen E-Firmenwagen gekauft und meinem Unternehmen zugeordnet. Den E-Firmenwagen nutze ich betrieblich und privat. Aufgrund der einkommensteuerlichen Regelung brauche ich nur 25 % der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der 1%-Regelung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG). Ein Freund sagte mir jetzt, dass dies nicht für die Umsatzsteuer gilt. Hat mein Freund recht?

ANTWORT von Jörg Wilde:  In der Tat, Ihr Freund liegt richtig. Die steuerliche Förderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG gilt nicht für das Umsatzsteuergesetz, sondern ausschließlich für das Einkommensteuergesetz. Die Folge ist, dass Sie die Umsatzsteuer von der ungekürzten Bemessungsgrundlage berechnen müssen.

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