FRAGE: Ich habe mir einen E-Firmenwagen gekauft und meinem Unternehmen zugeordnet. Den E-Firmenwagen nutze ich betrieblich und privat. Aufgrund der einkommensteuerlichen Regelung brauche ich nur 25 % der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der 1%-Regelung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG). Ein Freund sagte mir jetzt, dass dies nicht für die Umsatzsteuer gilt. Hat mein Freund recht?
ANTWORT von Jörg Wilde: In der Tat, Ihr Freund liegt richtig. Die steuerliche Förderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG gilt nicht für das Umsatzsteuergesetz, sondern ausschließlich für das Einkommensteuergesetz. Die Folge ist, dass Sie die Umsatzsteuer von der ungekürzten Bemessungsgrundlage berechnen müssen.