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Ist der Lagebericht für Sie ein Pflichtprogramm?

Für viele Unternehmen ist der Lagebericht vor allem eines: ein Pflichttext zum Jahresabschluss, der möglichst schnell erledigt werden soll. Dabei steckt in kaum einem anderen Teil der Rechnungslegung so viel unternehmerische Aussagekraft. Denn hier geht es nicht nur darum, Vergangenes zusammenzufassen, sondern auch darum, die wirtschaftliche Lage einzuordnen, Risiken offen zu benennen und den Blick nach vorn zu richten.

Dennis Kusel-Stegen

06.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Lagebericht ergänzt Ihren Jahresabschluss

Der Lagebericht hat leider immer noch ein Imageproblem. Für manche ist er ein Text, der eben „auch noch geschrieben werden muss“, wenn Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung fertig sind. Das Handelsgesetzbuch sieht ihn aber deutlich anspruchsvoller. Nach § 289 HGB sollen im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

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