FRAGE: Wir betreiben einen kleinen Kunsthandel in Deutschland. Vor einigen Tagen konnten wir in Italien von einem italienischen Kunsthändler einige Kunstwerke erwerben. Der Händler hat beim Verkauf die Differenzbesteuerung angewandt. Nun sind wir nicht sicher, ob wir den Erwerb in Deutschland als innergemeinschaftlichen Erwerb umsatzversteuern müssen. Wir werden die Kunstgegenstände weiterveräußern.
ANTWORT von Jörg Wilde: Wenn der italienische Händler die Differenzbesteuerung im Ausgangsland zu Recht angewandt hat, ist der Fall aus deutscher Sicht klar einzuordnen.