Gerichtsurteil

Ist-Besteuerung trotz Freiberuflichkeit? Eine freiwillige Bilanzierung kann Ihnen zum Verhängnis werden

Wenn Sie als Freiberufler die Ist-Besteuerung nutzen und die Umsatzsteuer erst bei Eingang Ihrer Zahlungen abführen, sollten Sie Ihre Art der Gewinnermittlung genau prüfen. Der BFH hat entschieden: Wer freiwillig bilanziert und regelmäßig Jahresabschlüsse erstellt, hat keinen Anspruch mehr auf die Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG. Gleichzeitig enthält die Entscheidung eine wichtige Klarstellung, die Sie vor einer zu weitgehenden Auslegung der Rechtsprechung bewahrt.

Jörg Wilde

19.10.2026 · 2 Min Lesezeit

Dieser Sachverhalt lag dem BFH zur Entscheidung vor

Eine aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bestehende Sozietät hatte sich bereits bei ihrer Gründung freiwillig für die Bilanzierung entschieden. Ihre Umsätze versteuerte sie dennoch nach vereinnahmten Entgelten. Nachdem das Finanzamt die Genehmigung zur Ist-Besteuerung wegen Überschreitens der maßgeblichen Umsatzgrenze widerrufen hatte, beantragte die Sozietät die Ist-Besteuerung für spätere Besteuerungszeiträume erneut. Damit hatte sie jedoch weder beim Finanzamt noch letztlich beim BFH Erfolg (BFH, Urteil vom 16.4.2026, Az. V R 16/24).

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