Nach Auffassung der Richter reicht es nicht aus, lediglich zu prüfen, ob Kaufpreis und Miete marktüblich sind. Vielmehr ist das gesamte Vertragswerk wirtschaftlich zu betrachten. Entscheidend ist, ob durch die Gestaltung einzelne Beteiligte besondere Vorteile erhalten oder sich die Befriedigungschancen der übrigen Gläubiger verschlechtern.
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Insolvenzanfechtung: Wann ein Sale-and-lease-back-Geschäft gefährlich werden kann
Geraten Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, wird häufig über sogenannte Sale-and-lease-back-Modelle nachgedacht. Dabei verkauft ein Unternehmen beispielsweise seine Betriebsimmobilie, um kurzfristig Geld zu erhalten, und mietet diese anschließend direkt zurück. Der Bundesgerichtshof hat nun aufgezeigt, dass eine solche Gestaltung im späteren Insolvenzverfahren erhebliche Risiken bergen kann (Urteil vom 21.5.2026, Az. IX ZR 168/24).