Für Innenumsätze werden häufig Belege zur internen Dokumentation erstellt. Wichtig ist jedoch: Auch wenn ein gesonderter Steuerausweis auf diesen Belegen erscheint, handelt es sich um keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Die in solchen Belegen ausgewiesene Steuer wird nicht nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldet. Diese Klarstellung hat insbesondere Bedeutung für Sie, wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, oder für Organschaften, bei denen Umsätze innerhalb des Organkreises nicht steuerbar sind.
Tax-News
Innenumsätze richtig behandeln: So vermeiden Sie Umsatzsteuer-Fallen
Innenumsätze sind Vorgänge innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihres Organkreises, beispielsweise zwischen
einzelnen Betriebsabteilungen oder rechtlich unselbstständigen Unternehmensteilen. Sie sind aus umsatzsteuerlicher Sicht keine steuerbaren Umsätze, da sie keine Lieferungen oder sonstigen Leistungen zwischen rechtlich
selbstständigen Unternehmen darstellen. So behandeln Sie diese richtig.