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Innenumsätze richtig behandeln: So vermeiden Sie Umsatzsteuer-Fallen

Innenumsätze sind Vorgänge innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihres Organkreises, beispielsweise zwischen einzelnen Betriebsabteilungen oder rechtlich unselbstständigen Unternehmensteilen. Sie sind aus umsatzsteuerlicher Sicht keine steuerbaren Umsätze, da sie keine Lieferungen oder sonstigen Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen darstellen. So behandeln Sie diese richtig.

Jörg Wilde

21.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Für Innenumsätze werden häufig Belege zur internen Dokumentation erstellt. Wichtig ist jedoch: Auch wenn ein gesonderter Steuerausweis auf diesen Belegen erscheint, handelt es sich um keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Die in solchen Belegen ausgewiesene Steuer wird nicht nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldet. Diese Klarstellung hat insbesondere Bedeutung für Sie, wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, oder für Organschaften, bei denen Umsätze innerhalb des Organkreises nicht steuerbar sind.

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