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In welchen Fällen das Finanzamt Sie anhören muss und wie Sie sich bei Nicht-Anhörung wehren
Im Steuerrecht geht es nicht nur um Zahlen. Es geht auch um Verfahren, Fairness und Ihr gutes Recht, gehört zu werden. Gerade in der Umsatzsteuer kommt es häufig vor, dass das Finanzamt von Ihrer Erklärung abweicht, etwa bei Vorsteuerabzug, innergemeinschaftlichen Lieferungen oder der Einordnung von Leistungen. Was viele Unternehmer nicht wissen: Bevor das Finanzamt zu Ihrem Nachteil entscheidet, soll es Sie anhören. Tut es das nicht, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen.
Jörg Wilde
04.05.2026
·
7 Min Lesezeit
Ihr gutes Recht: Gehört werden, bevor entschieden wird
Der Grundsatz ist eigentlich einfach: Wenn das Finanzamt von Ihrer Umsatzsteuererklärung zu Ihrem Nachteil abweichen will, soll es Ihnen vorher die Möglichkeit geben, sich dazu zu äußern. Typische Fälle aus der Praxis der Umsatzsteuer:
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