Tax-News

In Schleswig-Holstein ist der RABE los und dies ist kein Vogel

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein teilt mit am 22.8.2025 mit, dass das sog. RABE-Verfahren auch in Schleswig-Holstein eingesetzt wird. Das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (RABE) ermöglicht Ihnen, Belege direkt in MeinElster hochzuladen und mit den passenden Eingabefeldern wie Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen zu verknüpfen.

Markus Kahr

30.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Die direkte Übermittlung von Belegen bedeutet keine häufigeren oder strengeren Prüfungen, so das Finanzministerium. Ihre Belege liegen lediglich bereits vor, falls eine Prüfung notwendig werden sollte. Sie werden zudem über jeden Abruf ihrer Belege informiert. RABE steht in MeinElster oder in anderer RABE-fähiger Steuersoftware zur Verfügung.

Mein Tipp

Seite einigen Jahren gibt es die Belegvorhaltepflicht. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Belege nicht sofort mit Ihrer Steuererklärung übermitteln müssen. Erst auf Anforderung werden Sie tätig. Hier können Sie den digitalen Weg über MeinElster nutzen. Ihrem Sachbearbeiter liegen Ihre Belege dann innerhalb von Sekunden nach Versand vor.

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