Geklagt und verloren hatte ein Ehepaar, dessen Finanzamt Renteneinkünfte falsch aus der Erklärung in die Veranlagung übernommen hatte. Nach elektronischer Meldung der Daten durch den Rentenversicherungsträger wurde der Bescheid korrigiert. Vollkommen zulässig, so die Richter.
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In diesem speziellen Fall darf Ihr Steuerbescheid geändert werden
Der BFH hat entschieden, dass die Änderung eines bereits erlassenen Steuerbescheids dann zulässig ist, wenn steuerrelevante Daten nachträglich auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt werden und diese von den in der Steuererklärung enthaltenen Werten abweichen (Urteil vom 27.11.2024, Az. X R 25/22). Möglich macht dies § 175b AO.