Behalten Sie die geltenden Werte im Blick
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren einige Änderungen auf den Weg gebracht, die dann allerdings doch nicht final verabschiedet wurden. Zu nennen sind hier insbesondere die geplanten Erhöhungen bei den Verpflegungspauschalen oder die Anhebung des für Betriebsveranstaltungen geltenden Freibetrags. Auch für 2025 sind in diesem Bereich keine Änderungen für Sie in Sicht. Allerdings ändern sich zum Jahreswechsel wichtige Rechengrößen, die Einfluss auf Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen haben. Hier sind neben dem erneuten Anstieg des Mindestlohns auch die deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Anpassung bei den Sachbezugswerten zu nennen.
Der Mindestlohn steigt erneut ab 2025
Zum 1.1.2025 steigt der gesetzliche (branchenunabhängige) Mindestlohn von aktuell 12,41 € auf 12,82 €. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze von 538 € auf 556 €. Für Ihre Midijobber erhöht sich damit gleichzeitig die Untergrenze auf ebenfalls 556 €. Die Obergrenze bleibt unverändert bei 2.000 €.