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Ihre Kassenaufzeichnungen müssen hieb- und stichfest sein, sonst kann es richtig teuer werden

Nach einer Betriebsprüfung änderte der Fiskus die Steuerbescheide eines Einzelhändlers, weil seine Kassen-Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß waren. Muss er einen Kassenbericht erstellen, obwohl er seinen Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt? Der BFH sagt ja.

Markus Kahr

12.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Einzelhändler ermittelte seinen Gewinn im Rahmen einer EÜR

Der Urteilsfall des BFH vom 6.5.2024, Az. III R 14/22, veröffentlicht am 4.7.2024, betrifft einen Einzelhändler. Er übermittelte seine Einkommensteuererklärung an den Fiskus und dieser erließ einen Einkommensteuerbescheid. Später führte das Finanzamt für dieses Jahr eine Betriebsprüfung durch. Dort beanstandete der Prüfer die Aufzeichnungen des Unternehmers, weil er keinen ordnungsgemäßen Kassenbericht erstellt habe.

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