Einzelhändler ermittelte seinen Gewinn im Rahmen einer EÜR
Der Urteilsfall des BFH vom 6.5.2024, Az. III R 14/22, veröffentlicht am 4.7.2024, betrifft einen Einzelhändler. Er übermittelte seine Einkommensteuererklärung an den Fiskus und dieser erließ einen Einkommensteuerbescheid. Später führte das Finanzamt für dieses Jahr eine Betriebsprüfung durch. Dort beanstandete der Prüfer die Aufzeichnungen des Unternehmers, weil er keinen ordnungsgemäßen Kassenbericht erstellt habe.
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