Musterformulierung: Umstellung auf digitale Entgeltabrechnung
An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Umstellung auf digitale Entgeltabrechnungen
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass wir unsere Entgeltabrechnungen künftig ausschließlich digital bereitstellen werden. Damit setzen wir die gesetzlichen Vorgaben des § 108 Abs. 1 GewO um und folgen zugleich der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24).
Die digitale Bereitstellung erfolgt über ein passwortgeschütztes Mitarbeiterpostfach, auf das ausschließlich Sie persönlich Zugriff haben. Ihre Abrechnungen werden dort in Textform (§ 126b BGB) hinterlegt und können jederzeit von Ihnen eingesehen und heruntergeladen werden.
Wichtige Hinweise für Sie:
Ein ausdrückliches Einverständnis Ihrerseits ist für die digitale Bereitstellung nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Übersendung der Abrechnung in Papierform an Ihre Privatanschrift besteht künftig grundsätzlich nicht mehr. Die Abrechnung gilt als erteilt, sobald sie in Ihrem digitalen Postfach bereitgestellt wurde. Ein tatsächlicher Abruf durch Sie ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie die Abrechnungen jederzeit speichern oder ausdrucken. Ihre Daten sind durch moderne Sicherheits- und Verschlüsselungsverfahren geschützt.
Vorteile für Sie:
• Schneller Zugriff auf Ihre Abrechnungen von jedem internetfähigen Gerät
• Sichere Aufbewahrung im persönlichen Postfach
• Umweltfreundliche Lösung durch Wegfall von Papier und Postversand
Sollten Sie Fragen zur Nutzung des Systems oder Probleme beim Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an: [Ansprechpartner/E-Mail/Telefon]
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung.
Mit freundlichen Grüßen