Frage: In der letzten Ausgabe von Rechnungswesen aktuell (KW 40) sind Sie auf die bilanzielle Überschuldung und die positive Fortbestehensprognose eingegangen. Ich bin Gesellschafter eines Unternehmens mit Zahlungsproblemen und denke über einen Rangrücktritt bei meinen Forderungen an meine GmbH nach. Kann damit eine Überschuldung abgewendet werden?
Antwort: Gerade in schwierigen wirtschaftlichen Lagen sind zwischen Gesellschaft (z. B. einer GmbH) und Gesellschafter vereinbarte Rangrücktritte ein beliebtes Instrument zur Vermeidung von (drohenden) Insolvenzlagen. In erster Linie sorgt ein solcher Rangrücktritt für die Beseitigung einer bilanziellen Überschuldung. Dazu vereinbaren beide Parteien, dass die Forderungen des Gesellschafters (Gläubiger) nachrangig – also erst nach den Forderungen der übrigen Gläubiger – befriedigt werden. Ein wirksamer Rangrücktritt führt dann dazu, dass die Forderungen bei einer (rechnerischen) Überschuldung unberücksichtigt bleiben. Dennoch werden sie in der Gesellschaft weiterhin handels- und steuerrechtlich als Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.