Nur wenn mehrere Leistungen vorliegen und sämtliche Leistungen von demselben Unternehmer ausgeführt werden, müssen Sie sich mit der Einheitlichkeit von Haupt- und Nebenleistung auseinandersetzen. Führen verschiedene Unternehmer Leistungen aus, sind diese immer getrennt zu beurteilen, auch wenn derselbe Leistungsempfänger diese gemeinsam erhält. Für die Beurteilung, ob Sie 2 Leistungen/eine Leistung plus Lieferung einheitlich erbracht haben, ist der wirtschaftliche Zusammenhang entscheidend. Liegt eine Nebenleistung vor, gilt für diese dieselbe umsatzsteuerliche Konsequenz wie für die Hauptleistung: Ort, Zeitpunkt und auch Steuersatz, die für die Hauptleistung gelten, sind auch auf die Nebenleistung anzuwenden – selbst wenn die Nebenleistung für sich allein gesehen einen anderen Steuersatz auslösen würde.
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Haupt- und Nebenleistung: Wann gehören Ihre Leistungen zusammen und wann müssen Sie diese einzeln beurteilen?
In der Regel müssen Sie jede Lieferung und Leistung als eigenen, selbstständigen Umsatz beurteilen. Die Frage, ob Sie bei 2 parallelen Leistungen von einer einheitlichen Gesamtleistung oder von getrennten
Umsätzen ausgehen müssen, ist für die umsatzsteuerliche Behandlung besonders relevant.